Freizeitbereich

Ziele und Strukturen des Freizeitbereiches

Ein wesentliches Merkmal der Ganztagsschule ist die Freizeit, die sie ihren Schülern gewährt. Für die Friedensschule haben deshalb die Freizeitangebote einen eigenen, bedeutsamen Stellenwert, der im Zusammenhang mit der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu sehen ist.

Bei der Planung der Friedensschule wurden vom Schulträger folgende Intentionen formuliert:
"Durch den vermehrten sozialen Kontakt innerhalb der Ganztagsschule und die beim Ganztagsbetrieb sich bietenden vermehrten Gelegenheiten zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule soll eine Reihe von Bildungs- und Erziehungszielen gefördert werden, wie die sprachliche Entfaltung und die politische, künstlerische, sportliche und religiöse Bildung. Es sollen unter den Schülern möglichst viele freie Zusammenschlüsse zur Verfolgung solcher Ziele zustande kommen und ein ausgedehntes und strukturiertes Feld sozialer Erfahrungen bieten."

Natürlich soll der Freizeitbereich auch die physische und psychische Erholung des Schülerinnen und Schüler ermöglichen, d. h. Wiederherstellung von Handlungs- und Aktionsfähigkeit.

Organisationsformen des Freizeitbereichs
Für die Planung und Gestaltung des Freizeitbereichs stehen an der Friedensschule die Zeiten vor und nach dem Unterricht, die Pausen zwischen dem Unterricht, die Mittagspausen, der Donnerstagnachmittag und die Zeiten für die Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung. Dabei kann zwischen ungebundener und gebundener Freizeit unterschieden werden.
Zu den genannten Zeiten hat Freizeit die Funktion eines vom Unterricht gleichwertigen Feldes. Der Schüler entscheidet im Unterschied zum Unterricht, mit wem und in welcher Form er seine Freizeit verbringt.

In der ungebundenen Freizeit liegen die Initiative und die Wahl der Aktivitäten allein bei den Schülerinnen und Schülern. Sie können im Rahmen eines vielfältigen Angebots ihren Hobbys nachgehen, sich mit anderen Schülern in kleinen Gruppen zusammenfinden oder sich einfach ausruhen und sich erholen.

In der gebundenen Freizeit (Arbeitsgemeinschaften) sind die Schülerinnen und Schüler gehalten, aus einem breiten Angebot der Schule für eine bestimmte Zeit eine Wahl zu treffen. Zur Sicherung des unterrichtlichen Lernerfolges hält es die Friedensschule jedoch auch für notwendig, in einem Teil des Freizeitbereichs individuelle Fördermaßnahmen anzubieten und durchzuführen. Die Durchbrechung des Prinzips, im Freizeitbereich ausschließlich außerunterrichtliche Aktivitäten zu fördern, hält die Friedensschule für unumgänglich, damit für die Schülerinnen und Schüler, die an solchen Fördermaßnahmen teilnehmen, der Aufenthalt in der Schule nicht ungebührlich verlängert wird. Diese spezifischen Fördermaßnahmen erstrecken sich auf maximal zwei Wochenstunden und liegen hauptsächlich parallel zu den Arbeitsgemeinschaften. Als Beispiel sei genannt der Förderunterricht in den drei differenzierten Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, wobei in diesen Fördermaßnahem sowohl leistungsstärkere als auch leistungsschwächere Schüler gefördert werden. Parallel zu den Arbeitsgemeinschaften des 9. und 10. Jahrgangs findet Zusatzunterricht für den Wahlpflichtbereich I in Französisch und Latein statt.

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