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Die Kirchen in Deutschland haben sich auf der Mitbestimmungsebene wie auf der tariflichen Ebene für einen (im Grundgesetz §140 verankerten) Sonderweg entschieden. So haben die Katholischen Bischöfe 1975 eine eigene Ordnung, die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) verabschiedet. Dieses Gesetz ist dem Personalvertretungsgesetz in weiten Teilen nachempfunden. Die MAVO ist kein Rechtskatalog für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern ein Verpflichtungskatalog für die Dienstgeber.
Die Aufgaben und unterschiedlichen Beteiligungsrechte einer Mitarbeitervertretung sind in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt. Diese legt fest,
Unabhängig von der Gewichtung nehmen wir grundsätzlich jede Beschwerde oder Anregung entgegen. Berechtigt erscheinende Beschwerden oder Anregungen tragen wir dem Dienstgeber vor und wirken auf deren Erledigung hin. Eine individuelle Rechtsberatung führen wir nicht durch. Dies ist Anwälten und Rechtsberatern z.B. der KAB (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung) vorbehalten.
Michael Pierchalla (Vorsitz)
Daniel Daßmann (stellv. Vorsitz)
Ingo Brümmer
Dr. Michael van Husen
Hanne Lötters
Anton Krotoszynski
Gregor Lamers
Folgende Möglichkeiten bestehen bezüglich der Kontaktaufnahme mit der MAV:
Formulare/Anträge/Gesetzesänderungen…