Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) an der Friedensschule

Mitmachen möglich machen

Alle Kinder und Jugendlichen sollen mitmachen können, sei es bei Kultur, Sport und Freizeit, beim Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerbeförderung oder Lernförderung!

Für Familien mit geringem Einkommen besteht daher die Möglichkeit, das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen.

Anspruch haben Familien die...

  • Arbeitslosengeld 2
  • Sozialgeld
  • Wohngeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz

erhalten.

Sie bekommen Unterstützung bei:

  • Tagesausflügen und Klassenfahrten (die Kosten werden übernommen)
  • Persönlichem Schulbedarf (für Schulmaterialien wie z.B. Ranzen, Stifte und Hefte erhalten sie im ersten Schulhalbjahr 100 Euro und im 2. Halbjahr 50 Euro)
  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (die Kosten werden in voller Höhe übernommen)
  • Lernförderung (wenn das Klassenziel gefährdet ist oder ihr Kind im Unterricht nicht mehr mitkommt kann eine Nachhilfe beantragt und finanziert werden)
  • Teilhabeleistungen wie Kultur, Sport und Freizeit (monatlich 15 Euro werden für Aktivitäten z.B. im Sportverein oder der Musikschule zur Verfügung gestellt)
  • Schülerbeförderung

 

Bitte beachten:

Am 1. Juli ist das „Starke Familien Gesetz“ in Kraft getreten. Damit soll die Lebenssituation der Familien mit Kindern verbessert und der Zugang zu diesen Leistungen vereinfacht werden. Ab dem 1.8.2019 gilt daher:

Mit dem Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt werden künftig automatisch auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt. Es muss dafür also kein gesonderter Antrag mehr gestellt werden! Steht eine mehrtägige Klassenfahrt an oder soll das Kind Lernförderung erhalten, sind weiterhin gesonderte Anträge zu stellen. Die Vordrucke können hier heruntergeladen werden. Eintägige Ausflüge, Teilhabeleistungen und auch das Mittagessen werden über die Bildungskarte  abgerechnet.

 

Für weitere Fragen steht Anja Schütte gerne zur Verfügung.