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Mitmachen möglich machen
Alle Kinder und Jugendlichen sollen mitmachen können, sei es bei Kultur, Sport und Freizeit, beim Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerbeförderung oder Lernförderung!
Für Familien mit geringem Einkommen besteht daher die Möglichkeit, das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen.
Anspruch haben Familien die...
erhalten.
Sie bekommen Unterstützung bei:
Bitte beachten:
Am 1. Juli ist das „Starke Familien Gesetz“ in Kraft getreten. Damit soll die Lebenssituation der Familien mit Kindern verbessert und der Zugang zu diesen Leistungen vereinfacht werden. Ab dem 1.8.2019 gilt daher:
Mit dem Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt werden künftig automatisch auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt. Es muss dafür also kein gesonderter Antrag mehr gestellt werden! Steht eine mehrtägige Klassenfahrt an oder soll das Kind Lernförderung erhalten, sind weiterhin gesonderte Anträge zu stellen. Die Vordrucke können hier heruntergeladen werden. Eintägige Ausflüge, Teilhabeleistungen und auch das Mittagessen werden über die Bildungskarte abgerechnet.
Für weitere Fragen steht Anja Schütte gerne zur Verfügung.